25 August, 2026

Stablecoins nach dem GENIUS Act: Was sich für USDT, USDC und digitale Dollar ändert

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Stablecoins sind längst das Bindeglied zwischen traditionellem Geld und dem Kryptomarkt. Bis vor Kurzem gab es in den USA jedoch kein eigenes bundesweites Regulierungssystem dafür. Diese Situation änderte sich mit der Verabschiedung des GENIUS Act – eines Gesetzes, das Anforderungen an Zahlungs-Stablecoins und ihre Emittenten festlegt.

Das Gesetz wurde am 18. Juli 2025 unterzeichnet. Der Übergang zum neuen Regelwerk erfolgt schrittweise: Das US-Finanzministerium (Treasury) veröffentlicht weiterhin untergeordnete Rechtsverordnungen, und der geplante Zeitpunkt für das Inkrafttreten der zentralen Beschränkungen ist der 18. Januar 2027.

Was sind Stablecoins – und wozu dienen sie?

Ein Stablecoin ist ein digitaler Token, dessen Wert an einen bestimmten Vermögenswert gebunden ist. Bei den größten Stablecoins, USDT und USDC, ist dies der US-Dollar: Ein Token soll stets einem Dollar entsprechen.

Der Grundsatz ist einfach: Der Emittent bringt Tokens heraus und hält gleichzeitig Sicherungsaktiva bereit. So erklärt Circle beispielsweise, dass jeder USDC durch entsprechende US-Dollar-Aktiva gedeckt ist und zu einem Verhältnis von 1:1 eingelöst werden kann. Auch Tether behauptet, dass alle im Umlauf befindlichen USD₮ vollständig durch seine Reserven abgesichert seien.

Für Nutzer bedeutet dies, dass sie einen Dollar-Äquivalent über die Blockchain verschieben können – ohne bei jeder Transaktion echte Dollar kaufen oder verkaufen zu müssen. Stablecoins werden für den Handel mit Kryptowährungen, die Zwischenlagerung von Mitteln zwischen Trades, internationale Überweisungen, Abrechnungen und DeFi-Operationen genutzt.

Wichtig ist hierbei, solche Tokens nicht mit einer staatlichen digitalen Währung zu verwechseln. USDT und USDC werden von privaten Unternehmen ausgegeben. Sie sind weder digitale Dollar der Federal Reserve noch physische Dollar, die lediglich auf die Blockchain übertragen wurden.

Was hat der GENIUS Act geändert?

Mit dem GENIUS Act wurde erstmals in den USA ein eigenes bundesweites Regulierungsrahmenwerk speziell für Zahlungs-Stablecoins geschaffen. Die Kernidee des Gesetzes lautet: Die Ausgabe eines digitalen Dollar-Äquivalents muss mit Anforderungen einhergehen, die denen anderer Finanzinstitute ähneln.

Nach vollständigem Inkrafttreten der Regelungen dürfen Zahlungs-Stablecoins in den USA grundsätzlich nur noch von zugelassenen Emittenten ausgegeben werden – also von Unternehmen mit einer entsprechenden bundesweiten oder staatlichen Lizenz. Für Firmen mit einem Volumen von maximal 10 Milliarden US-Dollar an ausgegebenen Stablecoins besteht die Möglichkeit, innerhalb des jeweiligen Bundesstaats zu operieren – sofern dessen Regulierung als vergleichbar mit den bundesweiten Anforderungen anerkannt wird.

Das Gesetz regelt vor allem den Emittenten, also die Organisation, die den Stablecoin erstellt und für dessen Rücknahme verantwortlich ist. Die zugrundeliegende Blockchain bleibt dabei lediglich die Infrastruktur für die Token-Übertragung.

Der GENIUS Act legt auch besondere Vorschriften für ausländische Emittenten fest. Um Zugang zum US-Markt zu erhalten, müssen diese Bedingungen erfüllen – darunter eine vergleichbare ausländische Aufsicht, die Registrierung beim Office of the Comptroller of the Currency (OCC) sowie die Einhaltung von Reservenanforderungen für US-Kunden.

Der US-Ansatz wandelt sich damit allmählich von einem Modell „erst ausgeben, dann klären, welche Finanzvorschriften gelten“ hin zu einem System, in dem bereits im Vorfeld klare Anforderungen an den Emittenten definiert sind.

Welche Anforderungen gelten für Emittenten?

Eine zentrale Anforderung des GENIUS Act ist die Reservenabdeckung im Verhältnis 1:1. Hat ein Emittent Stablecoins im Wert von einer Milliarde US-Dollar ausgegeben, müssen mindestens eine Milliarde US-Dollar an zugelassenen Reserven vorhanden sein.

Dabei reicht es nicht aus, lediglich Aktiva in dieser Höhe nachzuweisen. Das Gesetz begrenzt streng die Liste der zulässigen Reserven. Dazu gehören US-Dollar, Guthaben bei bestimmten regulierten Einlageninstituten, kurzfristige US-Staatsanleihen, durch Staatsanleihen gesicherte Repo-Geschäfte sowie einige Geldmarktfonds.

Dies ist ein entscheidender Unterschied zu früheren Praktiken, bei denen Emittenten die für Stablecoins eingenommenen Mittel etwa für Aktienkäufe, langlaufende risikoreiche Anleihen oder andere volatile Vermögenswerte verwenden konnten. Je liquider die Reserven sind, desto einfacher wäre theoretisch die gleichzeitige Erfüllung vieler Rücknahmeanfragen durch Kunden.

Die zweite wichtige Anforderung ist die Transparenz. Emittenten müssen monatlich die Zusammensetzung ihrer Reserven offenlegen. Das Weiße Haus betonte ausdrücklich die Kombination aus 100-prozentiger Deckung durch liquide Aktiva und monatlicher öffentlicher Offenlegung.

Weiterhin verbietet das Gesetz dem Emittenten, dem Inhaber Zinsen oder Erträge allein für das Halten eines Zahlungs-Stablecoins zu zahlen. Ein regulierter Stablecoin ist in diesem Modell primär ein Zahlungsmittel – nicht ein Ersatz für ein verzinstes Bankdepot.

Schließlich werden Emittenten im Rahmen der US-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) als Finanzinstitute behandelt. Bereits im Jahr 2026 schlugen FinCEN und OFAC eigene Regelentwürfe zu AML- und Sanktionskontrollen vor, um diese Bestimmungen des GENIUS Act umzusetzen.

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