Die automatisierte vereinfachte Steuerregelung (AVSR) wurde für kleine Unternehmen geschaffen, die ihren steuerlichen Aufwand und den Umfang ihrer Berichtspflichten reduzieren möchten. Ihr zentrales Merkmal: Die Finanzverwaltung berechnet die Steuer automatisch auf Grundlage von Daten, die von Online-Kassen, autorisierten Banken und dem Steuerpflichtigen selbst übermittelt werden.
Der Unternehmer oder das Unternehmen muss keine eigene Steuererklärung im Rahmen der AVSR erstellen und den monatlichen Steuerbetrag nicht selbst berechnen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Buchführung erforderlich wäre: Das Unternehmen muss die von Bank und Kasse übermittelten Daten prüfen, Geschäftsvorfälle korrekt klassifizieren und fehlende Informationen rechtzeitig im persönlichen Steuerkonto ergänzen.
Die AVSR gilt im Rahmen eines Experimentes gemäß dem Bundesgesetz vom 25. Februar 2022 Nr. 17-FZ. Sie darf nur in solchen Föderationssubjekten Russlands angewendet werden, die ein regionales Gesetz zu ihrer Einführung erlassen haben. Das Experiment läuft bis zum 31. Dezember 2027.
- Wer darf die AVSR anwenden – und wie wird die Steuer berechnet?
- Warum entscheiden sich Unternehmen für die AVSR?
- Vorteile und Nachteile der AVSR
- Fallstricke der AVSR
- Für wen eignet sich die AVSR – und für wen ist ein anderer Steuermodus besser?
- Wie erfolgt der Wechsel zur AVSR?
Wer darf die AVSR anwenden – und wie wird die Steuer berechnet?
Einzelunternehmer (Gewerbetreibende) und juristische Personen können zur AVSR wechseln, sofern sie gleichzeitig alle gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten darf fünf Personen nicht überschreiten; der gesamte Jahresumsatz darf 60 Millionen Rubel nicht übersteigen. Für juristische Personen gilt zusätzlich eine Beschränkung bezüglich des Restbuchwerts des Anlagevermögens: maximal 150 Millionen Rubel. Geschäftskonten müssen ausschließlich bei Banken geführt werden, die von der Finanzverwaltung in das Verzeichnis der autorisierten Kreditinstitute aufgenommen wurden. Die Auszahlung von Löhnen und Gehältern an Arbeitnehmer ist ausschließlich bargeldlos gestattet. Eine Kombination der AVSR mit anderen besonderen Steuerregelungen ist nicht zulässig.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl zählt der Einzelunternehmer sich selbst nicht mit. Daher kann ein Gewerbetreibender persönlich tätig sein und bis zu fünf Angestellte beschäftigen. Die Anzahl der Konten bei autorisierten Banken ist nicht begrenzt, doch dürfen Geschäftskonten nicht bei Banken geführt werden, die nicht am AVSR-System teilnehmen. Ein privates Girokonto des Einzelunternehmers, das ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, darf auch bei einer anderen Bank geführt werden.
Nicht alle Steuerpflichtigen dürfen die AVSR nutzen. Die Ausschlusskriterien sind in Artikel 3 des Gesetzes Nr. 17-FZ festgelegt. So ist die AVSR unter anderem Banken, Versicherungsunternehmen, Mikrofinanzinstitutionen, Pfandleihhäusern, nichtstaatlichen Pensionsfonds, professionellen Marktteilnehmern am Wertpapiermarkt, gemeinnützigen Organisationen, landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie Unternehmen mit eigenständigen Niederlassungen untersagt. Die vollständige Liste ist vor einem Wechsel direkt im Gesetz zu prüfen.
Für die AVSR sind zwei Besteuerungsgrundlagen vorgesehen:
- Bei der Besteuerungsgrundlage „Einkünfte“ beträgt der Steuersatz 8 % der berücksichtigten Einkünfte. Aufwendungen mindern die Bemessungsgrundlage nicht.
- Bei der Besteuerungsgrundlage „Einkünfte abzüglich Aufwendungen“ wird ein Steuersatz von 20 % auf die Differenz zwischen anerkannten Einkünften und Aufwendungen angewandt. Falls der berechnete Betrag weniger als 3 % der Einkünfte beträgt oder im Monat ein Verlust entsteht, ist ein Mindeststeuerbetrag von 3 % der Einkünfte zu entrichten. Die gewählte Besteuerungsgrundlage kann nur zu Beginn des nächsten Kalenderjahres geändert werden – hierzu ist bis zum 31. Dezember eine Mitteilung an die Finanzverwaltung erforderlich.
Der steuerliche Erfassungszeitraum ist der Kalendermonat. Bis zum 7. Tag des Folgemonats muss der Steuerpflichtige die Klassifizierung der Bankgeschäfte prüfen. Spätestens am 15. Tag teilt die Finanzverwaltung die berechnete Steuerschuld mit; die Zahlung ist bis zum 25. Tag fällig.
Warum entscheiden sich Unternehmen für die AVSR?
Der wichtigste Grund für den Wechsel ist die Reduzierung des administrativen Aufwands. Da die Steuer automatisch berechnet wird, muss der Unternehmer weder die Steuerbemessungsgrundlage selbst ermitteln noch eine Steuererklärung abgeben.
Steuerpflichtige im Rahmen der AVSR reichen keine Steuererklärung nach der vereinfachten Regelung (USR), keinen Versicherungsbeitragsbericht, kein Formular 6-Lohnsteuer (6-NDFL) und keine Einkommensbescheinigungen für Arbeitnehmer ein. Auch die Führung des Buchs über Einkünfte und Aufwendungen (KUDiR) entfällt. Dennoch bleibt in Einzelfällen separate Berichtspflicht bestehen: So müssen beispielsweise bei Vorhandensein von Arbeitnehmern in bestimmten Fällen Angaben zur Erwerbstätigkeit und zur Versicherungszeit mittels Formular EFS-1 übermittelt werden. Eine Umsatzsteuererklärung ist erforderlich, wenn der Steuerpflichtige als Steuervertreter fungiert oder eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt hat.
Eine weitere wesentliche Besonderheit ist die Nulltarifregelung für die wichtigsten Sozialversicherungsbeiträge. Einzelunternehmer im Rahmen der AVSR zahlen keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge für sich selbst. Sowohl Unternehmen als auch Einzelunternehmer berechnen für ihre Arbeitnehmer keine gesetzlichen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Die sozialen und rentenrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer bleiben jedoch gewahrt: Die dafür notwendigen Mittel werden vom Sozialfonds aus dem Staatshaushalt kompensiert. Der Arbeitgeber zahlt gemeinsam mit seinen Mitarbeitern weiterhin einen festen Beitrag zur Unfallversicherung und zur Berufskrankenversicherung. In 2026 beträgt dieser jährlich 2.959 Rubel und wird monatlich in zwölftel Beträgen überwiesen.
Teilweise übernimmt die autorisierte Bank die Funktion des Lohnsteuervertreters (NDF